Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Bedingungen zusammen mit der Buchungsbestätigung dar, zu denen der Vertrag über die Erbringung von Reisedienstleistungen und die Vermietung einer Oberklassenwohnung zwischen dem Kunden („der Kunde“) und Gentili & Roy Srl („die Gesellschaft“) abgeschlossen wird.

2. Buchung und Vertragsabschluss

2.1. Die Gesellschaft wird dem Kunden ein Buchungsformular (im Folgenden die „Buchungsbestätigung“) zusenden, das ein Vertragsangebot für die vom Kunden ausgewählten Immobilie und Dienstleistungen enthält; dieses Angebot ist 24 Stunden gültig. Innerhalb 24 Stunden nach dem Empfang muss der Kunde das Formular ausgefüllt und mit Zustimmung zu den Vertragsbedingungen zurücksenden, um den Vertrag abzuschließen. Bei Nichteinhalten der Frist wird die Buchungsbestätigung als ungültig betrachtet.

2.2. Der Vertrag wird als abgeschlossen betrachtet, wenn die Gesellschaft die gemäß Art. 2.1 Zustimmung zur Buchungsbestätigung und die Zahlung der Buchungsgebühr (oder den Zahlungsnachweis) erhält.

2.3. Während der Vertragsdauer steht ein Concierge-Service dem Kunden während der Bürozeiten zur Verfügung, über den der Kunde weitere Dienstleistungen bestellen kann, die nicht im Vertrag enthalten sind. Die Zahlung dieser zusätzlichen Dienstleitungen erfolgt wie in der Buchungsbestätigung angegeben.

3. Kosten und Zahlung

3.1. Der in der Buchungsbestätigung angegebene Gesamtpreis ist der Preis für gesamten Zeitraum einschließlich der vereinbarten Dienstleistungen. Falls keine weiteren Einzelheiten festgelegt werden, verstehen sich Vor- und Endreinigung, Elektrizität, Gas, Heizung und Wasser im Gesamtpreis inbegriffen. Bei Vermietungen für einen gesamten Monat sind die monatlichen Strom- und Gaskosten mit 70,00 EUR veranschlagt. Der Strom- und Gasverbrauch wird bei Ein- und Auszug abgelesen. Bei monatlichem Mehrverbrauch wird der fehlende Betrag von der Kaution (Art. 4) abgezogen. Im Gesamtpreis eingeschlossen ist die Nutzung des Concierge-Services während der gesamten Vertragsdauer.

3.2 Die Buchungsgebühr entspricht einer Anzahlung auf den Gesamtpreis und ist bei Buchung per Überweisung oder Kreditkarte zu bezahlen.

3.3 Der Restbetrag entspricht der Differenz zwischen dem Gesamtpreis und der Buchungsgebühr und ist bis spätestens 30 (dreißig) Tage vor dem Mietbeginn zu zahlen.

3.4 Im Falle von offenen Verträgen mit automatischer Verlängerung müssen die Kosten der erbrachten Dienstleistungen im voraus bis spätestens 20 Tage vor Beginn des verlängerten Mietzeitraums beglichen werden.

3.5 Gentili & Roy stellt ausdrücklich klar, daß bei fehlenden oder verspäteten Zahlungen des Kunden alle Dienstleistungen beendet werden und der Kunde die Wohnung sofort zu verlassen hat.

4. Kaution

Der Kunde hat eine Kaution bei Wohnungsbezug gemäß den in der Buchungsbestätigung vorgesehenen Bedingungen bezahlen.
Die Höhe der Kaution hängt von dem Mietzeitraum ab:

Zeitraum kürzer als 1 Monat: EUR 1500,00
Zeitraum ab 1 Monat: EUR 3000,00
Für einige Wohnungen gelten Ausnahmeregelungen.
Die Gesellschaft erstattet die Kaution innerhalb 7 Tagen nach Vertragsende vollständig. Falls der Kunde an der Immobilie Schäden verursacht, wird die genannte Kaution einbehalten. Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht auf weitere Entschädigungsforderungen vor.

5. Rücktritt von der Buchung

Im Falle eines Rücktritts von der Buchung hat die Gesellschaft das Recht, einen Teil des Gesamtpreises wie folgt zurückzubehalten:

Bis spätestens 45 Tage vor Mietbeginn behaltet die Gesellschaft 10% des Gesamtpreises
Bis spätestens 1 Monat
vor Mietbeginn behaltet die Gesellschaft 50% des Gesamtpreises
Weniger als 1 Monat
vor Mietbeginn behaltet die Gesellschaft 100% des Gesamtpreises

6. Dauer und Rücktrit

6.1. Die Vertragsdauer wird in der Buchungsbestätigung angegeben. Für Verträge über eine geringere Dauer als einen Monat ist keine Kündigung möglich.

6.2 Kündigt der Kunde bei Verträgen mit offenem Vertragsende das den Vertrag nicht schriftlich bis zum 10. Tag des laufenden Monats, so verlängert sich das Mietverhältnis am Ende des Monats jeweils um einen Monat. Die maximale Vertragsdauer bei Verträgen mit offenem Vertragsende beträgt 12 Monate. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend jeden Monat bis zu einer Höchstdauer von 12 Monaten, außer die Kündigung erfolgt mindestens 20 Tage im Voraus durch eine der Parteien schriftlich per Fax, E-Mail oder Einschreiben. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist wird eine Zahlung für einen weiteren Monat fällig; für diese Zahlung kann auch die hinterlegte Kaution einbehalten werden.

7. Ersatz der Immobilie

7.1 Die Gesellschaft kann die Immobilie sowie die bestellten Services durch gleich- oder höherwertige Alternativen ersetzen, wenn die Gesellschaft aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände außerhalb der Zuständigkeit der Gesellschaft eine Nutzung der Immobilie sowie der Services durch den Kunden nicht gewähren kann. Hat der Kunde berechtigte Gründe, den Ersatz der Immobilie abzulehnen, werden ihm die geleisteten Zahlungen von der Gesellschaft erstattet. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf weitere Zahlungen an den Kunden durch die Gesellschaft.

8. Ankunft und Abreise

8.1. Die Schlüssel zur Immobilie werden an einem vorher vereinbarten Ort und Zeitpunkt dem Kunden vor Ort von einem Mitarbeiter der Gesellschaft übergeben. Die Wohnungsübergaben bei Ein- und Auszug finden zwischen 9.00 und 19.00 Uhr von Montag bis Freitag statt. Ein Wohnungsbezug vor 15:00 ist nur möglich, falls in der gebuchten Wohnung am selben Tag kein Auszug stattfindet und bei Genehmigung der Gesellschaft. Außerhalb der angegebenen Uhrzeiten sowie an Wochenenden, Feiertagen und bei verspätetem Erscheinen ohne rechtzeitige Benachrichtung des Kunden werden zusätzliche Kosten fällig. Wohnungsrückgaben in Florenz sind nur bis morgens 9.30 Uhr möglich.

8.2. Bei der Schlüsselübergabe hat der Kunde ein Formular zu unterschreiben, aus dem der Zustand und die Eigenschaften der Immobilie, sowie die zur Immobilie gegenwärtig gehörenden Strukturen, Güter und Ausstattungsgegenstände zum Übernahmezeitpunkt hervorgehen. Für den Kunden besteht die Möglichkeit, eigene Anmerkungen einzufügen.

9. Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, nicht mehr Personen in der Immobilie unterzubringen als in der Buchungsbestätigung angegeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Gesamtmietbetrags für jede zusätzliche Person erhoben. Bei Einzug hat der Kunde ein gültiges Ausweisdokument (oder eine Kopie desselben) für alle volljährigen Bewohner vorzulegen; dieses Dokument kann auch im vorhinein per Fax oder E-Mail gesandt werden.

9.2. Der Kunde versichert, dass alle Personen, die sich in der Wohnung aufhalten, berechtigt sind, sich auf dem Territorium des italienischen Staats aufzuhalten. Zu diesen berechtigten Personen zählen italienische Staatsbürger sowie Angehörige anderer Nationalitäten, deren Aufenthalt gemäß der italienischen Gesetzgebung (gültiges Visum oder Aufenthaltsgenehmigung) genehmigt ist. Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Gültigkeit der erforderlichen Meldedokumente.

9.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Immobilie auf eine Art und Weise zu nutzen, die dem Erhalt und dem Zustand der Immobilie nicht abträglich sind. Der Kunde hat jede Art von Handlung unterlassen, die den Eigenschaften der Immobilie und/oder den zur Immobilie gehörenden Strukturen, Gütern sowie Ausstattungsgegenständen Schaden zufügen könnten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Wohnung beim Auszug sauber und aufgeräumt zu verlassen, dies insbesondere in Bezug auf den Küchenbereich, sowie den angefallenen Abfall zu beseitigen. Im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtung behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Kaution einzubehalten und vor der Rückerstattung die anfallenden Zusatzkosten abzuziehen.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, keinen Lärm oder sonstige Störungen der in der Nähe wohnenden Personen zu verursachen.

9.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Schlüssel der Immobilie gemäß den Abmachungen mit der Gesellschaft zurück zu geben.

9.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Schlüssel der Immobilie weder an Dritte weiterzugeben, noch davon zusätzliche Exemplare anzufertigen und/oder Zugangscodes zur Immobilie an Dritte weiterzugeben. Bei Verlust/Schaden der Schlüssel und/oder an Schlössern werden dem Kunden die Kosten für das Einbauen von neuen Schlössern und von 4 Schlüsselsets in Rechnung gestellt.

9.6. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein unbefugtes Betreten der Immobilie durch Dritte während der gesamten Dauer seines Aufenthalts laut Buchungsbestätigung in der Immobilie zu verhindern. Für den Fall des Nichtdurchführens angemessener Sicherheitsmaßnahmen durch den Kunden und eines dadurch entstandenen unbefugten Betretens durch Dritte, haftet der Kunde für alle eventuellen Schäden an der Immobilie und/oder in ihr enthaltenen Gütern und Ausstattungsgegenständen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um wertvolle Gegenstände seines Eigentums zu schützen. Die Gesellschaft haftet für keinerlei Schäden, die dem Kunden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder Sachschaden entstehen.

9.7. Es sind keine Arten von Haustieren in den Immobilien erlaubt, es sei denn, der Kunde hat eine schriftliche Erlaubnis von der Gesellschaft.

10. Zugangsrechte zur Immobilie

Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder von der Gesellschaft beauftragte Dritte haben Zugang zur gemieteten Immobilie, sofern Reparatur- und/oder sonstige Instandhaltungen durchzuführen sind. Der Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder der von der Gesellschaft beauftrage Dritte ist auf Verlangen des Kunden dazu verpflichtet, sich auszuweisen. Ist eine solche Reparatur- und/oder sonstige Instandhaltungsarbeit durchzuführen, wird der Kunde hiervon im voraus informiert, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Die Gesellschaft haftet nicht für die Reiseorganisation und/oder die Immobilienvermietung und/oder die Erbringung der Dienstleistungen, sie haftet nur für ihre Vermittlungstätigkeit und dies im Rahmen der gelten Vorschriften. Die Gesellschaft schließt jegliche Haftung aus bei Verschulden des Kunden oder eines Dritten, der in keinem Vertragsverhältnis steht, bei Zufall oder bei höherer Gewalt. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Schäden, die als Folge einer Dienstleistung entstehen, die von Dritten erbracht werden und nicht zum Reisepaket gehören, sowie nicht für Schäden, die durch Eigeninitiativen des Kunden während der Vertragsdauer entstanden sind.

11.2. Gentili & Roy haftet für keinerlei Schäden, die dem Kunden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder Sachschaden entstehen.

11.3. Die Gesellschaft trägt keinerlei Verantwortung gegenüber dem Kunden bei Ausfällen/Unterbrechungen der Elektrizitäts- und/oder Gas- und/oder Wasserversorgung, die außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegen.

11.4. Entsteht dem Kunden im Rahmen des Vertrags ein Schaden, haftet die Gesellschaft maximal mit dem vom Kunden im Rahmen des Mietvertrages an die Gesellschaft gezahlten Betrages. Die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

12. Ausschlussklausel

12.1. Die Gesellschaft kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich per Fax an den Kunden in folgenden Fällen kündigen:
a) bei Nichtzahlung eines der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Beträge, einschließlich der Kaution;
b) bei Nichtergreifen angemessener Maßnahmen oder Fehlverhalten des Kunden in der Immobilie (Art. 9).

12.2. Im Fall a) hat die Gesellschaft das Recht, die gemäß den Bedingungen der Buchungsbestätigung im voraus geleistete Teilzahlung auf den Gesamtpreis und/oder die hinterlegte Kaution als Vertragsstrafe einzubehalten.

13. Persönliche Angaben

Der Kunde ermächtigt die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Zeitmietverträge, seine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben (Gesetz 196/2003 der Italienischen Republik).

Für weitere Informationen über unsere Luxus-Wohnungen in Mailand, Rom, Florenz, Paris, Turin und Bologna kontaktieren Sie uns telefonisch unter +39 02 87344310 oder schreiben Sie uns.